Sicherungsüberwachung


Bei der Sicherungsüberwachung steht die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Unfallverhütung im Fokus. Insbesondere im Gleisbereich sind viele Besonderheiten zu beachten. Maßgebend sind hier die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 78 – Arbeiten im Bereich von Gleisen sowie die bahnspezifische Richtlinie 132.0118 – Arbeiten im Gleisbereich. 

 

Unsere Mitarbeiter/-innen sind speziell nach Vorgaben der DB Netz AG ausgebildete Sicherungs-überwacher-/innen. Wir stellen sicher, dass eine entsprechende Planung durchgeführt wurde, um Ihre Mitarbeitenden vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb zu schützen und überwachen Ihre Maßnahmen kontinuierlich, damit diese jederzeit umgesetzt werden.

 

MIC Leistungsspektrum

  • Beratung zu den Pflichten des Unternehmers 
  • Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Sicherungspläne 
  • Durchführung der Sicherungsüberwachung 
  • Durchführung der Sicherungskoordination bei Großbaustellen 
  • Abstimmung der Sicherungsmaßnahmen mit den Sicherungsfirmen sowie der DB Netz AG   

 

Bei Fragen zu unserem Leistungsangebot stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.